Die Aufgaben unserer Innung

Die Aufgaben unserer Vereinigung sind sehr vielfältig und umfangreich. Sie betreffen hauptsächlich die wirtschaftlichen/beruflichen Interessen unserer Mitglieder:

  • Förderung beruflichen Zusammenhalts
  • Gegenseitige Unterstützung in vielen beruflichen Fragen
  • Beratung in wirtschaftlichen und rechtlichen Problemstellungen
  • Reduzierung bürokratischen Verwaltungsaufwandes
  • Schaffung und Ausbau von verschiedenen Einkaufsvorteilen
  • Mitarbeit und Einflussnahme in der Berufsausbildung
  • Aktive Einflussnahme auf (branchen-) politische Entwicklungen
  • Branchenspezifische Facharbeit wie z. B. Mitarbeit an Normen und Regelwerken 
  • Organisation und Durchführung von Weiterbildungen
  • Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchswerbung
  • Pflege und Weitergabe von beruflichen Traditionen
  • Gemeinsame Freizeitaktivitäten

Viele dieser Aufgaben werden in ehrenamtlichem Engagement durch uns selbst, andere durch den <link http: www.tischler-sachsen.de _blank external-link externen link zum fachverband tischler sachsen im neuen>Fachverband Tischler Sachsen (Zentrale der sächsischen Tischlerinnungen) oder durch unseren <link http: www.tischler-schreiner.de _blank external-link externen link zum bundesverband tischler schreiner im neuen>Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland wahrgenommen.

Wer profitiert von unserer Arbeit?

Die Mitglieder unserer Tischlerinnung zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, von dem die o. g. Arbeit und Aktivitäten finanziert werden. Darum ist es selbsterklärend, dass diese zum Vorteil unserer <link _self internal-link>Mitgliedsbetriebe dienen und ihnen das tägliche Berufsleben in vielen Bereichen erleichtert. Darüber hinaus können die Mitglieder zum Teil erhebliche Kosteneinsparungen bei verschiedenen Einkäufen erzielen.

Natürlich profitieren auch Tischlereien, welche keine Mitglieder sind, direkt oder indirekt von unserer Arbeit:

Ein kleines Beispiel

Seitens unserer Landes- und EU-Politik wird der zulässige Energieverlust eines Gebäudes diktiert. Die gesetzlichen Grundlagen, z. B. die ENEV (Energieeinsparverordnung) oder neu das GEG (Gebäudeenergiegesetz) wurden/werden regelmäßig überarbeitet und angepasst. Unter anderem sollte auch der dort geregelte Wärmedurchgangskoeffizient von Bauelementen ("Wie viel Wärme lässt ein Fenster aus dem Haus entweichen?") weiter verschärft werden.

Das hätte u. a. bedeutet, dass sich demnächst in unseren Fenstern nicht mehr nur drei Glasscheiben sondern vier (Achtung - Sarkasmus!) befinden müssten. Fensterhersteller wären gezwungen, massiv in neue Fensterprofile, CE-Lizenzen, Fertigungsanlagen und Fräsersätze zu investieren. Beschläge würden die hohen Lasten auf Dauer nicht mehr halten und eine Unmenge an Reklamationen und unzufriedenen Kunden verursachen. Außerdem könnte diese Bauteile aufgrund der höheren Gewichte auf der Baustelle niemand mehr bewegen. 

Weiterhin sind ganz einfache physikalische Grenzen gesetzt. Eine Verbesserung des Wärmedurchgangs im Hundertstel-Bereich ziehen eine drastische Steigerung des Fertigungsaufwandes und der Kosten nach sich. 

Die seitens der Politik geplante Senkung des Wärmedurchlasses für Fenster und Türen wurde durch die aktive Facharbeit der Innungsorganisation verhindert. Davon profitieren alle Tischler - unabhängig davon, ob sie Mitglied in der Innung sind!

Damit unsere Produkte für unsere Kunden weiterhin bezahlbar bleiben, bleiben WIR am BALL!