Anstatt teurer PEFC- oder FSC-Zertifizierung: Sachverständige erstellen Einzelnachweise!

Für den "Nachweis nachhaltiger Holzwirtschaft" (Stichwort "Holzerlass", PEFC oder FSC) erstellen Sachverständige des Tischlerhandwerks Einzelnachweise.

Einige öffentliche Auftraggeber (wie z. B. die Bundesregierung oder verschiedene Bundesländer) verlangen von Bietern für deren Produkte (wie z. B. Möbel oder Bauelemente) eine "Nachweisführung zur nachhaltigen Holzwirtschaft". Diese Nachweise können Tischler-Betriebe über verschiedene Möglichkeiten erbringen:

  • Auftragsbezogener Einzelnachweis (preisgünstigste Option bei gelegentlichem Bedarf)
  • Beteiligung an einer Gruppenzertifizierung
  • Eigenzertifizierung des Betriebes

Manche Tischlereien benötigen "Nachweise nachhaltiger Holzwirtschaft" bei öffentlichen Ausschreibungen nur gelegentlich. Hierfür bilden durch Sachverständige erstellte Einzelnachweise die kostengünstigste Option mit dem geringsten bürokratischen Aufwand.

Einzelnachweise sind in Abhängigkeit von der Häufigkeit gegenüber einer Eigen- oder Gruppenzertifizierung i.d.R. deutlich preiswerter und werden von folgenden Tischler-Sachverständigen (nach PLZ sortiert) durchgeführt:

Einen Nachteil haben die Einzelnachweisen (gegenüber einer eigenen Betriebs- oder Gruppenzertifizierung) allerdings doch: Die öffentlichkeitswirksamen Logos (z. B. PEFC oder FSC) sind ohne eine solche eigene Zertifizierung nicht für die Öffentlichkeitsarbeit bzw. das Marketing der Tischlerei nutzbar. Wer ein "green labeling" seines Betriebes wünscht, kommt an einer Einzel- oder Gruppenzertifizierung nicht vorbei.

Bei weiteren Fragen zum Nachweis nachhaltiger Holzwirtschaft oder zum "Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten" (Holzerlass) setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung: Telefon 0351 2817851